Der Ortschaftsrat Kleinwaltersdorf besteht aus 7 Mitgliedern:
Lars Eppendorfer – Ortsvorsteher
Susanne Eidner
Reimund Götze
Kathrin Grunau
Tim Jüstel
Edda Paul
Jörg Straßburger
Bitte sprechen Sie uns an, wenn es Aufgaben zu lösen gilt!
Die nächste öffentliche Sitzung findet am Mittwoch, den 11.12.2024 um 19 Uhr im Kaminzimmer des Bürgerhauses statt.
Veranstaltungskalender 2024:
11.02.2024 Kinderfasching im Bürgerhaus
24.02.2024 Fasching im Bürgerhaus fällt leider aus!
31.03.2024 Ostersonntag im Landgasthof Fischer
30.04.2024 Hexenfeuer an der Baude/Jugendklub
09.05.2024 Himmelfahrtstag im Landgasthof Fischer
09.05.2024 Männertag bei „Ahnungslos“ an der Baude
19.05.2024 Pfingstgottesdienst anschl. Biergarten im Pfarrhof
31.05.2024 Kita-Sommerfest 10jähriges „Kastanienzwerge“
08.06.2024 Wandertag – Einweihung Sitzgruppe Buttermilchweg
09.06.2024 Kommunal- Europawahl
11.08.2024 Gemeinsames Kirchgemeindefest in und um die Kirche
17.08.2024 Generationentreffen an der Baude
18.08.2024 Konzert mit Jessica Lynn im Landgasthof Fischer
28.08.2024 Freiberger Geschichtsstunden
31.08.2024 Familiensporttag der Kita „Kastanienzwerge“
08.09.2024 Hoffest im Landgasthof Fischer
20.-22.09.24 28. Altweibersommer am und im Bürgerhaus
19.10.2024 Kulinarische Dorfwanderung
08.11.2024 Lampionumzug der Kita mit der Feuerwehr
15.11.2024 Dankeschönveranstaltung zum Altweibersommer
27.11.2024 Rentnerweihnachtsfeier im Bürgerhaus
30.11.2024 Weihnachtsmarkt an der Feuerwehr
01.12.2024 Musikalische Advents-Andacht m. anschl. geselligem Ausklang
INFOS:
Nach langen Bemühungen konnte die allgemeine Sicherheit für Fußgänger am Friedhofseingang/Hainichener Straße verbessert werden. Stadtverwaltung, LASuV und Polizei stimmten der Versetzung der Ortstafeln zu. Weitere Verbesserungen gabe es durch neu gesetzte Bordsteine an der Einmündung Herrenweg zur gegenüberliegenden Bushaltestelle. Es wurden auch Hinweisschilder (136) „Achtung Kinder“ aufgestellt werden.
Lößnitzer Straße wird zur Fahrradstraße
Die Weiterführung des Straßenbaues im III. Abschnitts durch das Walterstal (Feuerwehr bis Unterdorf) ist durch den dringend notwendigen Ersatzneubau der Brücke F22 (Hainichener Straße) im Jahr 2025 weiter verschoben.
Die Deckensanierung der Straße ‚Zum Herrenweg‘ ist voraussichtlich bis 06.12.2024 beendet.
Der Ausbau des Glasfasernetzes in der Peripherie der Ortslage ist abgeschlossen und kann unter Glasfaser: Highspeed-Internet zu Hause | Telekom gebucht werden.
Antworten der Verwaltung auf Fragen aus vorangegangenen Sitzungen des Ortschaftsrates:
Frage 1:
Der Kirchsteig wird als offizieller Fuß-/Radweg zum neu ausgebauten Teil des Walterstals nicht mehr von dessen Straßenbeleuchtung erfasst. Wann wird eine ausreichende Beleuchtung des Kirchsteigs umgesetzt?
Antwort:
Der vorgesehene 3. Bauabschnitt Ausbau Walterstal enthält die Mittelplanung für die punktuelle Ergänzung der Beleuchtung Kirchsteig im 1. und 2. Bauabschnitt.
Frage 2:
Seit 2 Jahren erfolgten keine Instandsetzungsarbeiten/Reparaturen. Der für den öffentlichen Verkehr freigegebene Weg ist in einem schlechten Zustand. Die Hecken am Wegrand wuchern und werden von Anrainern unregelmäßig selbst verschnitten. Der angrenzende Wald am Teichweg und am Parkplatz „Waldcafé“ hat durch mangelnde Pflege lose Bäume und Totholz, welche eine direkte Gefahrenquelle für Spaziergänger und Autofahrer darstellen.
Frage 2/1: Wann erfolgt eine Instandsetzung / Ausbesserung der Straße?
Frage 2/2: Wer ist für den Verschnitt der Hecken/Sträucher entlang Teichweg verantwortlich?
Frage 2/3: Wer ist verantwortlich für den Waldbereich entlang des Teichweges und am Parkplatz Waldcafé und dessen Sicherung?
Antwort:
Die Instandsetzung und Ausbesserung des Teichweges sowie der Verschnitt der Hecken und Sträucher erfolgt im Rahmen der jährlichen Instandsetzungsarbeiten des Tiefbauamtes. Das in der Nähe des Parkplatzes am Waldcafé liegende und stehende Totholz stellt nach Erkenntnissen einer Besichtigung der Revierleitung keine Gefahr für den Parkplatz sowie die angrenzenden Wege dar, ist jedoch wichtiger Lebensraum für Kleintiere und überwinternde Insekten.
Frage 3:
Die Querung Hainichener Straße im Bereich Einmündung Zum Herrenweg stellt eine Gefahrenquelle dar. Wann wird hier Abhilfe geschaffen?
Antwort:
Da sich die Hainichener Straße im Bereich Ortsdurchfahrt Kleinwaltersdorf in der Straßenbaulast des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr schlägt die Stadtverwaltung vor, den Sachverhalt mit der Straßenverkehrsbehörde des Ordnungsamtes und der höheren Behörde zu besprechen und nach Abschluss eine genauere Antwort zu geben.
Frage 4:
Wendehammer Straße Am Pfarrbusch:
Der unbefestigte Wendehammerbereich am Ende der Straße ist erneut ausgefahren. Die Anwohner bitten um Behebung der Schäden.
Antwort:
Die unbefestigten Bereiche der öffentlichen Straßen werden turnusgemäß nach Notwendigkeiten straßeninstandhaltungsmäßig abgearbeitet. In diesem Zusammenhang wird dann auch der Wendehammer mit berücksichtigt.
Frage 5:
Die Straßenquerung von der Parkfläche zum Friedhofstor Hainichener Straße liegt außerhalb der Ortschaft und ist deshalb wegen der fehlenden Geschwindigkeitsregulierung gefährlich. Sowohl durch Ortschaftsrat und Kirchgemeinde wurde eine Rückversetzung des Ortseingangsschildes an seine frühere Position vorgeschlagen. Die Umsetzung des Vorschlags wurde bisher nicht aufgegriffen. Welche Lösung wird seitens der Verwaltung hier angestrebt, um Abhilfe zu schaffen?
Antwort:
Der bezeichnete Straßenabschnitt befindet sich auf der Staatsstraße S 205 außerhalb der Ortslage. Somit liegt die Straßenbaulast nicht bei der Stadtverwaltung Freiberg, sondern beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Eine Verlegung / Erweiterung der Ortsdurchfahrt sehen wir aus unserer Sicht nicht zielführend an, da die Festlegung der Ortsdurchfahrtspunkte an eindeutige Kriterien gebunden ist. Wir schlagen vor, über die Verkehrsbehörde prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung erfüllt sind. Dazu muss sich das Ordnungsamt mit der höheren Behörde abstimmen.
Anfrage:
Der Zustand des Kirchsteigs ist über weite Bereiche so schlecht wie noch nie. Er sollte auch auf Grund der Schäden durch den Breitbandausbau nach dessen Abschluss ausgebessert werden (Antwort TBA: Ende September 2021), dies ist bisher nicht erfolgt. Ebenso sollte eine Beleuchtung in den vom Ortschaftsrat bereits mehrfach benannten neuralgischen Bereichen des Kirchsteigs entlang 1. und 2. BA Walterstal (als Lageplan übergeben) errichtet werden, Probleme sind weiterhin ungelöst. Der Sachverhalt ist durch das Tiefbauamt zu prüfen.
Antwort:
Bei der Straße Kirchsteig als ungebundener Weg wird immer wieder zu Unebenheiten und Schlaglöchern kommen. Das trifft auf alle ungebundenen Wege zu und ist uns bekannt. Diese Wege und Straßen werden regelmäßig kontrolliert und ausgebessert. So wurde auch der Kirchsteig im Rahmen der Frühjahresinstandsetzung ausgebessert.
gez. Dipl.-Ing. Kunze Amtsleiter
Frage 6:
Rohreinlauf in Waltersbach neben Brücke F13 wird unterspült bzw. umspült (Entwässerung Sportplatz)
Antwort:
Der beschriebene Schaden am Rohreinlauf Waltersbach wird im Rahmen der Gewässerunterhaltung geprüft, ggf. an den Eigentümer der Leitung gemeldet oder bei geringem Aufwand direkt beseitigt.
Frage 7:
Grundstück Fuhrunternehmen Korn (neben Sportplatz)
Es wurde darauf hingewiesen, dass der Zaun nicht mehr vollständig geschlossen ist, sodass Kinder problemlos das Grundstück betreten können. Hier besteht aufgrund der vorhandenen Gruben, welche teilweise mangelhaft oder gar nicht gesichert sind, eine Gefahr.
Antwort:
Der Grundstückseigentümer wird bezüglich der Sicherung seines Grundstücks, vor allem im Hinblick auf das Schließen des Rolltores, angeschrieben. Die Abfallbehörde des Landratsamtes wird zudem erneut auf die Zustände auf dem Gelände (Lagerung von Altfahrzeugen) aufmerksam gemacht.
Frage 8:
Abfallablagerung / illegale Müllentsorgung
Hinweis, dass an der Bahnstrecke FG – Nossen sich in der Nähe des Bahnhofs rechts des Weges in Richtung Langhennersdorf illegale Abfallablagerungen häufen. Sie umfassen neben Gartenabfällen auch als umweltschädlich zu vermutende Behälter, Reifen, Autoteile und Baustellenabfall.
Antwort:
Die gemeldete illegale Müllentsorgung wurde dokumentiert und an die zuständige Abfallbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen zur weiteren Bearbeitung abgegeben
Frage 9:
Im Bereich Herrenweg/Kleingartenanlage wird die Ausweichbucht von den Kleingärtnern zum Parken genutzt. Es wird um Kontrolle gebeten.
Antwort:
Die Fläche vor dem Eingang der Kleingartenanlage liegt auf privatem Grundstück, so dass diese seitens der Gemeindlichen Vollzugsbediensteten nicht überwacht werden kann. Die schräg gegenüberliegende asphaltierte Fläche (Feldzufahrt) werden wir im Rahmen unserer Kontrollen stichprobenartig überwachen und bei Feststellung von Verstößen, diese ahnden.
Frage 10:
Der Starkregen vom 13.07.2021 war in Kleinwaltersdorf unterschiedlich stark ausgeprägt, das Ober- und Mitteldorf waren stärker betroffen als das Unterdorf. Die neuralgischen Punkte der Abflüsse aus den Hangbereichen über die Seitenwege zum Walterstal haben erneut viel Wegematerial umgelagert (z.B. vom Rittergutsweg) und tiefe Erosionsrinnen hinterlassen. Zwei Brücken mit Kreisquerschnitt wurden erneut umströmt und haben überschwemmte Keller verursacht (insbesondere Buttermilchweg). Besonders starke Hangzuflüsse mit Kellerflutungen gab es auch im Bereich Herrenweg/zum Herrenweg. Die hohe Wasserführung der Viebich als Zufluss zum Waltersbach führte zum Aufstau vor der Brücke Walterstal. Aufgrund der zu erwartenden, sich häufiger wiederholenden Ereignisse von Starkniederschlägen wird eine Analyse der Gefahrenbereiche angeregt.
Antwort:
Das Tiefbauamt wertet schon seit 2002 die immer wiederkehrenden Starkniederschlagsereignisse und daraus resultierende Hochwasserabflüsse aus und prüft die Möglichkeiten, dafür Abhilfe zu schaffen. Ein Problem des Kleinwaltersdorfer Baches (Wb), welches auch dazu geführt hat, dass das damalige Regierungspräsidium der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes für dieses Gewäser II. Ordnung nicht zugestimmt hat, ist die sich fast über den gesamten Bachverlauf erstreckende Entwässerung großer Hangflächen. Es gibt keinen Hauptzulauf, welcher an einer Stelle zurückgehalten und damit die Überschwemmungsgefahr gebannt werden kann.
Es bleiben nur örtliche Schutzmaßnahmen, für welche aber auch das Verhältnis von Aufwand und Nutzen gewahrt bleiben muss. Die von Ihnen genannten Stellen Viebichbach und Brücke Buttermilchweg sind als Problempunkte bekannt. Für den Bereich hinter der Feuerwehr ist schon eine Maßnahme angedacht und mit der unteren Wasserbehörde vorabgestimmt. So soll dort der Bachquerschnitt neu profiliert und die Böschung am Prallhang befestigt werden.
Leider waren jetzt die Kapazitäten für die durch das Hochwasser am 13.07.2021 im Münzbachtal hervorgerufenen großen Schäden vorerst gebunden. Der Rückstau des Viebichbachs beim Zulauf in den Wb kann jedoch nicht beeinflusst werden. Auch am Buttermilchweg sind die vorhandenen, ohne großes Genehmigungsverfahren auch nicht veränderbaren schlechten hydraulischen Verhältnisse die Hauptursache. Ein konkreter Objektschutz wird nochmals geprüft.
Gut für die Analyse wäre die Zuarbeit z.B. von Fotos von Anwohnern zum jeweiligen Ereignis, da Feuerwehr, Bauhof und Verwaltung zu solchen Anlässen nicht immer und nicht überall vor Ort sein können, um möglicherweise veränderbare Ursachen zu erkennen. Nur so können klare Aufgabenstellungen für ein Planungsbüro bzw. Baubetriebe abgeleitet werden.
Das wild abfließende Oberflächenwasser ist ein weiteres Problem. Das Sächsische Wassergesetz sieht dazu im § 29 vor: „Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Bodenflächen und Grundstücken haben gegen die bodenabtragende Wirkung des wild abfließenden Wassers geeignete Maßnahmen zu treffen.“ Der im Querverweis des Sächsischen Wassergesetzes genannte § 37 des Wasserhaushaltgesetzes verbietet jegliche Veränderung des natürlichen Ablaufs des wild abfließenden Wassers zum Nachteil eines darüber oder darunter liegenden Grundstücks. Hier kann also außer in Hinblick auf die Verhinderung des Abtrags von (Acker-, Nutz-, Ober-) Bodens nicht agiert, sondern nur reagiert werden. Dies wird durch das Tiefbauamt in Form der Wiederherstellung von ausgespülten Wegen getan.
Frage 11:
Es wird angeregt, im Rahmen der Baumaßnahmen auf dem Kirchsteig die Verlegung einer Leitung für den Ausbau einer Beleuchtung zu prüfen (SG Stadtbeleuchtung). Der dunkle Kirchsteigbereich unterhalb der Hainichener Straße (hinter Grundstück Fam. Sonntag) soll bitte mit einbezogen werden.
Antwort:
Aktuell gibt es Verhandlungen mit der Telekom, um in für die Beleuchtung relevanten Bereichen des Kirchsteiges eine Mietverlegung eines Leerrohres zu ermöglichen. Die Prüfung umfasst den Bereich des ehemaligen 1,. und 2. Bauabschnittes des Walterstales. Es gibt jedoch noch kein konkretes Ergebnis, über das berichtet werden könnte. Das geplante Leerrohr ermöglicht später ebenso eine einfache Herstellung einer Beleuchtungsanlage.
Frage 12:
Im Zusammenhang mit dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Freiberg wurde durch den KSV die Anbindung des Stadtteils KWD an das Stadtbusliniennetz angeregt bzw. angefragt. In der beschlossenen 4.Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2021-2025 (Verbandsversammlung am 27.11.2020) ist für KWD diesbezüglich keinerlei Verbesserung enthalten. Gerade für den Trainingsbetrieb (vor allem Jugendliche) wäre eine regelmäßige Anbindung in den Abendstunden sinnvoll.
Deshalb stellen wir zu diesem Thema folgende Fragen:
1: Wie erfolgen die Zuarbeiten der Stadtverwaltung an den ZVMS für den Nahverkehrsplan?
2: Im Verkehrsentwicklungsplan 2030 der Stadt Freiberg von 2016 wurde als kurzfristige Maßnahme „X5 – Prüfung der Verdichtung des ÖPNV-Angebots im Ortsteil Kleinwaltersdorf durch die Regiobus GmbH“ aufgenommen. Wie ist der Stand hierzu und wird seitens der Stadtverwaltung dahingehend auch auf die Firma Regiobus GmbH hingewirkt?
Die Thematik wird für eine der nächsten Ortschaftsratssitzungen als TOP in den öffentlichen Teil aufgenommen.
Antwort:
1. Die Stellungnahme der Stadt Freiberg zum Nahverkehrsplan wurde dem OR Kleinwaltersdorf für die Sitzung am 17.02.2021 übergeben. Die Maßnahme X5 ist in der Stellungnahme zum Nahverkehrsplan berücksichtigt worden. Nach Verabschiedung des Verkehrsentwicklungsplanes Freiberg wurde die Linie 745 bzw. 747 neu durch die Ortslage Kleinwaltersdorf geführt. Diese fährt von 5:24 Uhr bis 18:26 Uhr durch Kleinwaltersdorf (Montag-Freitag oder Feiertag), teilweise als Kleinbus mit Anmeldung. Somit wurde dem Verkehrsentwicklungsplan teilweise Rechnung getragen. Eine Anbindung an den Stadtverkehr, wie im VEP enthalten, wird in der Stellungnahme zum Nahverkehrsplan gefordert.
Kleinwaltersdorf ist darüber hinaus an die Buslinie 750 Freiberg-Döbeln an der Haltestelle Am Forsthaus angebunden (15 x – stündlich Montag-Freitag, 8 x Samstag, Sonntag und Feiertag).
Generell ist eine Erweiterung des Linientaktes in den Abendstunden wünschenswert, so auch für Kleinwaltersdorf. Dieses wurde jedoch in bisherigen Abstimmungen, so auch zum Verkehrsentwicklungsplan, von den Verantwortlichen für den ÖPNV auf Grund fehlender Fahrgastzahlen als wirtschaftlich nicht begründbar abgelehnt.
2. Der Stadt Freiberg werden die beantragten Buslinien bei Neuanträgen zur Stellungnahme übergeben. Eine weitere Einflussnahme der Stadt Freiberg gegenüber Regiobus besteht nicht. Der ÖPNV ist nicht Aufgabe der Stadt Freiberg, sondern des Landkreises. Die Regiobus GmbH wurde mit der Erfüllung der Aufgaben durch den Landkreises Mittelsachsen beauftragt. (gez. Seltmann)
Frage 13: Der Ortschaftsrat bittet um Prüfung, ob das städtische Grundstück in der ehemaligen Lehmgrube an der Ziegelweg für eine Nutzung als Bolzplatz verfügbar wäre und ob dieses zu einem einfachen Bolzplatz gestaltet werden könnte.
Antwort: Am Ende des Ziegelweges im Ortsteil Kleinwaltersdorf liegt die in Besitz der Stadt Freiberg befindliche Grünfläche mit der Flurstücksnummer 476/1. Nach Auskunft der Mitarbeiter des Gebäude- und Flächenmanagement ist diese Fläche verpachtet und wird als Weideland genutzt. Die Fläche grenzt zum einen im südlichen Bereich an den Ziegelweg und im nördlichen
Bereich an die Kleingartenanlage.
Die Fläche ist sehr uneben und liegt durch eine Böschung getrennt deutlich tiefer als der Ziegelweg. Die Fläche hat eine Größe von 9.401 m² und ist ein unebenes abfallendes Gelände mit jahreszeitlich bedingten, zum Teil großflächigen Durchfeuchtungen auch in Teilflächen.
Aus planungsrechtlicher Sicht spricht nichts gegen einen Bolzplatz auf dem Flst. 476/1, jedoch nicht in der gesamten Größe des Flurstücks. Für einen Bolzplatz ist die Darbietung als Rasenplatz auch mit Unebenheiten in der Größe eines Kleinfeldes von 15 x 25 m und damit 450 m² ausreichend.
Die Ausstattung sollte für einen Dorfbolzplatz entsprechend gewählt sein. Für eine Begrenzung wären eine einfache Einfriedung mit Rundhölzern sowie ein einfacher Torrahmen ohne Netz auskömmlich. Eine andere Nutzung ist durch geltendes Planungsrecht nicht gedeckt.
Eine Einordnung des Platzes auf dem Flurstück müsste entsprechend beiliegenden Lageplan erfolgen.
Die derzeitige Nutzung durch den Pächter muss auf der verbleibenden Fläche weiterhin möglich sein
Frage 14: Die Straßenquerung der Schüler zur Bushaltestelle an der Hainichener Straße vom Herrenweg aus, ist sehr gefährlich. Weiterhin ist die Sicht der Autofahrer durch die Hecke des Grundstückseigentümers Herr Arnold aus Richtung Hainichen eingeschränkt (ebenfalls auch für PKW-Fahrer, welche aus dem Herrenweg auf Hainichener Straße einbiegen wollen). Deshalb wird um die Prüfung folgender Anliegen gebeten:
1. Prüfung des Sachverhaltes und Übermittlung von Vorschlägen seitens der Stadtverwaltung, wie die Straßenquerung sicherer gestaltet werden kann
2. Prüfung einer Befestigung des Einmündungsbereichs Kirchsteig auf der Herrenweg-Seite z.B. mittels Randbord im Kurvenbereich und abgesenktem Bordstein um Sichtbarkeit her-zustellen (also kleinere Straßenbaumaßnahme)
Antwort: Auf der Hainichener Straße wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet. Diese wurde durch die höhere Verkehrsbehörde mit der Begründung aufgehoben, dass kein erhöhtes Verkehrsrisiko vorliegt.
Vor ca. 2 Jahren wurde vor dem Haus Nr. 151 ein durchgehender Gehweg vor der Einmündung Zum Herrenweg bis zur Haltestelle stadteinwärts errichtet.
Wir empfehlen, diesen Gehweg bis auf Höhe der Haustür Nr. 151 zu nutzen und dort die Straße zu queren. An dieser Stelle erreicht man auf der gegenüberliegenden Seite direkt den Haltestellenbereich.
Bei weiteren Fragen zu diesem Sachverhalt stehen wir gern zur Verfügung, eventuell auch zu einem Ortstermin. (gez. Dipl.-Ing. Kunze, Amtsleiter)
Frage 15: Wiederherstellung des Waldweges Clausallee / Mittelweg/ Teichweg im Freiberger Stadtwald nach Kleinwaltersdorf um die Anbindung nach Freiberg zu gewährleisten (aktuell nur Lößnitzer Straße nutzbar)
Antwort: Die baulichen Maßnahmen sind erst nach Beendigung der forstwirtschaftlichen Maßnahmen und bei entsprechender Witterung durchführbar. (gez. Kaffka, Sachgebietsleiterin)
Frage 16: Wie wird in der Grundschule Agricola ein zum regelmäßigen Lüften durch Fensteröffnen adäquater Luftaustausch gewährleistet, welcher die Anforderungen unter Corona-Bedingungen erfüllt?
Antwort: Entsprechend der aktuellen sächsischen Coronaschutzverordnung wird in den Einrichtungen ein regelmäßiges Lüften der Räume gefordert. In der Einrichtung ist eine vollautomatische Lüftungsanlage installiert. Diese Anlage sorgt für den geforderten notwendigen hygienischen Luftwechsel in den Räumen. Ein zusätzliches Lüften über die Fenster ist nicht erforderlich. (gez. Jaster, Betriebsleiter)
(gez. Seltmann, Amtsleiter)
Kontakt:
Lars Eppendorfer
E-mail: eppendorfer_lars@web.de
Tel.: 01590 6163822
Die Homepage der Stadt Freiberg erreichen Sie unter www.freiberg.de